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BildungsSch€ckGrundlegendes zum Bildungsscheck Zweck der Förderung Der Bildungsscheck unterstützt die Förderung der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten, Wiedereinsteigerinnenund Existenzgründern bzw. Jungunternehmerinnen in den ersten fünf Jahren im Hinblick auf ihre berufliche Weiterbildung. Berufliche Weiterbildung dient der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb und auf den allgemeinen Arbeitsmärkten. In diesem Sinne zielt Kompetenzentwicklung darauf ab, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten zu vermitteln. Sie fördert Anpassungsfähigkeit, Unternehmergeist und Innovation bei der Arbeitsorganisation und die Unternehmensentwicklung. Förderhöhe Gefördert werden Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten in Höhe von 50%, höchstens jedoch 500 Euro pro Weiterbildung. Nettoförderung ohne Mehrwertsteuer im betrieblichen Zugang. Bislang wurden die Bildungsschecks im betrieblichen Zugang als Bruttoförderung bewilligt, d. h. in bestimmten Konstellationen wurde auch die Mehrwertsteuer bezuschusst. Zukünftig ist dies nur noch im individuellen Zugang möglich. Im betrieblichen Zugang werden nur noch Nettobeträge (also ohne Mehrwertsteuer) bewilligt. Förderzugänge 1) Individueller Zugang Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW oder Beschäftigte mit Arbeitsstätte in NRW Berufsrückkehrende Personen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben. Der Wegfall des Unterbrechungsgrundes muss mehr als ein Jahr zurückliegen oder die zuständige Arbeitsagentur muss eine Förderung abgelehnt haben Existenzgründer/innen nach erfolgter Gründung können auch Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als 5 Jahre selbständig sind. 2) Betrieblicher Zugang Beschäftigte in Unternehmen mit Arbeitsstätten in NRW mit mind. einer/m sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Fördervoraussetzungen. Zu 1) Individueller Zugang
Zu 2) Betrieblicher Zugang
Unternehmen erhalten für ihre Beschäftigen max. 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr Anspruchsberechtigte
Von dem Empfang des Bildungsschecks ausgenommen sind unter 1.-6. aufgeführte Beschäftigte, die Leistungen nach dem SGB III erhalten (sog. ALG I-Empfänger-bzw. Empfängerinnen). Auszubildende werden nicht gefördert. |